E-Rechnung für Ferienwohnungen: Wer muss was, und ab wann?
Empfangspflicht seit 2025, Ausstellungspflicht ab 2027 und 2028, Ausnahmen und der Workflow mit dem PMS, Stand 2026.
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Die Berliner Übernachtungsteuer beträgt 7,5 % des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer und ohne die Steuer selbst. Seit dem 1. Januar 2026 wird sie quartalsweise und elektronisch angemeldet, spätestens am 10. Tag nach Quartalsende. Dieser Artikel beschreibt den Ablauf so, wie er sich aus dem Übernachtungsteuergesetz (ÜnStG) und dem Leitfaden der Berliner Finanzverwaltung ergibt. Er ist keine Steuerberatung. Prüfen Sie jede Angabe mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie Ihre Anmeldung oder Ihre Preise ändern.
Gliederung
Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb, nicht der Gast (§ 2 ÜnStG). Der Satz beträgt 7,5 % (§ 5 ÜnStG). Sie dürfen die Steuer über das Entgelt an den Gast weitergeben (Leitfaden Tz. 9), schulden sie aber in jedem Fall selbst, auch wenn der Gast nicht zahlt oder die Plattform den Preis anders ausweist.
Weil die weitergegebene Steuer Teil Ihres Entgelts ist, fällt nach dem Berliner Leitfaden (Tz. 11 und Tz. 14.4) darauf Umsatzsteuer an. Das ist ein Leitfaden der Landesverwaltung, kein BMF-Schreiben. Lassen Sie die buchhalterische Behandlung von Ihrer Steuerberatung bestätigen.
Wer neu anfängt oder aufhört, zeigt Beginn und Ende der Tätigkeit innerhalb einer Woche dem Finanzamt an (§ 8 ÜnStG). Diese Frist steht in keinem Buchungsportal und wird leicht übersehen.
Grundlage ist das Übernachtungsentgelt ohne Umsatzsteuer und ohne die Übernachtungsteuer selbst (§ 4 Abs. 1 ÜnStG, Leitfaden Tz. 11 und 12). Wer mit einem Endpreis arbeitet, in dem die Steuer schon eingepreist ist, muss sie also zweimal herausrechnen: erst die Umsatzsteuer, dann die Übernachtungsteuer.
Wer die Steuer eingepreist hat und trotzdem 7,5 % von 93,46 € nimmt, kommt auf 7,01 € und meldet zu viel an. Der Unterschied ist je Nacht klein, über ein Quartal mit mehreren Wohnungen nicht mehr. Ist die Steuer im Preis noch nicht enthalten, sind 7,01 € richtig (Leitfaden Tz. 11).
In die Grundlage gehört alles, was der Gast für die Übernachtung zahlt. Werden Reinigung oder Bettwäsche gesondert berechnet, zählen sie nach Leitfaden Tz. 11.1 ausdrücklich dazu. Eine gesondert ausgewiesene Endreinigung mindert die Steuer also nicht.
Seit dem 1. April 2024 sind auch Übernachtungen von Geschäftsreisenden steuerpflichtig (Leitfaden Tz. 6, § 12 Abs. 2 ÜnStG). Die Übergangsregel galt nur für Übernachtungen, die vor diesem Datum verbindlich vereinbart wurden, und spielt für aktuelle Quartale keine Rolle mehr.
Praktisch heißt das: Sie müssen keine Arbeitgeberbescheinigungen mehr einsammeln und keine beruflichen Aufenthalte herausrechnen. Jede Buchung zählt. Wer sein PMS oder seine Vorlagen vor 2024 eingerichtet hat, sollte prüfen, ob dort noch ein Feld „beruflich“ die Steuer auf null setzt. Firmengäste bleiben in anderer Hinsicht ein Thema, nämlich bei der E-Rechnung für Ferienwohnungen.
Seit dem 1. Januar 2026 ist das Kalenderquartal der einzige Anmeldezeitraum (§ 3, § 7 Abs. 1, § 6 Abs. 2 ÜnStG). Das frühere Wahlrecht auf Basis von zehn Betten ist entfallen. Die Anmeldung muss elektronisch übermittelt werden, ein Härtefallantrag auf Papier ist möglich.
Die meisten Fehler entstehen nicht beim Rechnen, sondern durch alte Vorlagen und Gewohnheiten aus der Zeit vor 2025. Fünf typische Fehler:
Dazu kommt die Umsatzsteuer auf die weitergegebene Übernachtungsteuer (Tz. 14.4). Ob und wie Sie das in Ihrer Buchhaltung abbilden, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Wie sich das in die übrige Umsatzsteuer bei Ferienwohnungen einfügt, haben wir gesondert beschrieben.
Software kann rechnen und vorbereiten. Anmelden, zahlen und verantworten müssen Sie. Der Wert liegt darin, dass die Beträge je Buchung aus dem PMS kommen und nicht aus einer Tabelle, die nach jedem Quartal von Hand gepflegt wird.
Unsere Ausfüllhilfe für die Übernachtungsteuer ist in der Pilotphase. Sie zieht die Buchungen aus Hostaway, rechnet je Buchung Umsatzsteuer und Übernachtungsteuer heraus, ordnet die Buchungen dem Quartal zu und zeigt die Summen so an, wie sie in die Anmeldung gehören. Die Anmeldung selbst übermittelt sie nicht, die Freigabe bleibt bei Ihnen und Ihrer Steuerberatung. Wie die Ausfüllhilfe neben PMS, Türzugang und Rechnungen in unsere Software für die Kurzzeitvermietung passt, lesen Sie dort. Unsere Angebote finden Sie auf der Preisseite.
Wir vermieten seit Dezember 2022 in Berlin und bauen eine Ausfüllhilfe für die Übernachtungsteuer, die je Quartal und Standort PDF und CSV zum Übertragen in ELSTER erzeugt. Sie ist in der Pilotphase. Dabei hat sich gezeigt, wie leicht alte Regeln in einer Berechnung stehen bleiben: Die Reinigung gehört in die Grundlage, und Geschäftsreisende sind nicht mehr befreit. Prüfen Sie Ihre Berechnung nach jeder Gesetzesänderung neu und klären Sie Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.
Zahlt der Gast die Übernachtungsteuer oder ich?
Steuerschuldner sind Sie als Betrieb (§ 2 ÜnStG). Sie können die Steuer über den Preis weitergeben (Tz. 9), haften aber unabhängig davon für die Anmeldung und Zahlung.
Gehört die Endreinigung in die Bemessungsgrundlage?
Ja. Der Leitfaden nennt das Entgelt für die Reinigung der gemieteten Räume in Tz. 11.1 ausdrücklich. Das gilt auch, wenn Sie die Reinigung gesondert ausweisen.
Sind Geschäftsreisende noch befreit?
Nein. Die Befreiung ist seit dem 1. April 2024 abgeschafft (Tz. 6, § 12 Abs. 2 ÜnStG). Bescheinigungen des Arbeitgebers brauchen Sie nicht mehr.
Muss ich mich beim Finanzamt melden, wenn ich neu anfange?
Ja. Beginn und Ende der Tätigkeit zeigen Sie innerhalb einer Woche an (§ 8 ÜnStG). Sprechen Sie den Ablauf mit Ihrer Steuerberatung ab.
Die Übernachtungsteuer ist 2026 einfacher geworden: ein Satz, ein Zeitraum, eine Frist. Die Arbeit liegt in der Grundlage. Wer je Buchung die Umsatzsteuer und die Steuer selbst herausrechnet, die Reinigung einbezieht und nach Zahlung, frühestens aber nach Anreise zuordnet, hat die Anmeldung schnell fertig. Software kann die Zahlen liefern. Die Prüfung gehört zu Ihnen und Ihrer Steuerberatung.
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