Wer Ferienwohnungen vermietet, ist nicht nur Gastgeber – sondern auch verpflichtet, bestimmte rechtliche Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört in Deutschland die Gästemeldung nach dem Bundesmeldegesetz (§ 29 BMG). In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie erfassen, wie Sie die Daten aufbewahren – und wie Sie Ihre Gästekommunikation datenschutzkonform gestalten.