Gewerbeanmeldung & steuerliche Pflichten für Airbnb‒Vermieter in Berlin
Berat Murati- 11. März 2025
Sie vermieten eine Ferienwohnung in Berlin über Airbnb oder Booking.com? Dann stellen sich schnell steuerliche und gewerbliche Fragen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, ob und wann Sie ein Gewerbe anmelden müssen, welche Steuern anfallen – und wie Sie sich korrekt beim Finanzamt aufstellen.
Gliederung
1. Brauche ich ein Gewerbe für meine Ferienwohnung?
In den meisten Fällen lautet die Antwort: Ja. Denn die kurzfristige Vermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb gilt in der Regel als gewerbliche Tätigkeit, wenn:
die Wohnung nicht selbst genutzt wird (z. B. Zweitwohnung)
regelmäßig und dauerhaft Einnahmen erzielt werden
mehrere Wohnungen angeboten werden
Serviceleistungen erbracht werden (z. B. Reinigung, Gästebetreuung)
Ausnahme: Nur gelegentliche, private Untervermietung einzelner Zimmer in Ihrer selbst genutzten Wohnung – z. B. während Urlaub – kann noch als privat gelten.
Tipp: Zur Sicherheit beim zuständigen Ordnungsamt ein Gewerbe anmelden – unkompliziert, online möglich, einmalige Gebühr ca. 20–40 €.
2. Kleinunternehmerregelung vs. Regelbesteuerung
Nach § 19 UStG können Sie sich bei der Anmeldung entscheiden, ob Sie als Kleinunternehmer geführt werden wollen:
Kleinunternehmerregelung:
Keine Umsatzsteuer auf Mieteinnahmen (brutto = netto)
Keine Umsatzsteuervoranmeldung nötig
Umsatzgrenze: max. 22.000 € im Vorjahr, 50.000 € im laufenden Jahr
Regelbesteuerung:
Sie stellen 7 % (Ferienwohnung) oder 19 % (zusätzliche Leistungen) USt in Rechnung
Können im Gegenzug Vorsteuer abziehen (z. B. Möbel, Renovierung)
Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung
Tipp: Wer in hochwertige Ausstattung investiert, profitiert oft von der Regelbesteuerung durch Vorsteuerabzug.
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3. Anmeldung beim Finanzamt & steuerlicher Erfassungsbogen
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch. Sie erhalten einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem Sie:
Ihre Tätigkeit (z. B. „Kurzzeitvermietung“) beschreiben
die Umsatzsteuerregelung wählen (Kleinunternehmer ja/nein)
eine Steuernummer für Ihre Tätigkeit zugeteilt bekommen
Tipp: Alles geht auch digital über „Mein ELSTER“.
4. Welche Steuern fallen an?
Einkommensteuer:
Ihre Gewinne (Einnahmen abzüglich Ausgaben) müssen versteuert werden
Anlage „G“ (Gewerbebetrieb) in der Einkommensteuererklärung
Umsatzsteuer:
Je nach Wahl: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
Gewerbesteuer:
fällt erst an bei einem Gewinn über 24.500 €/Jahr
in Berlin ab dann ca. 15 % – meist nur bei mehreren Objekten relevant
Tipps für Ihre Buchhaltung & Zusammenarbeit mit Steuerberater:in
Trennen Sie privat & geschäftlich (eigenes Konto, eigene Nummernkreise)
Führen Sie eine Übersicht über Buchungen, Ausgaben & Belege
Erstellen Sie regelmäßig Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR)
Tools wie Lexoffice, sevDesk oder Debitoor können helfen
Bei Unsicherheiten: Frühzeitig mit Steuerberater:in sprechen
Bonus: Ihre Checkliste für die steuerlich saubere Vermietung
Jetzt kostenlos downloaden: „In 6 Schritten zur steuerlich korrekten Airbnb-Vermietung“
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Wir organisieren professionelle Reinigung und zuverlässige Wartung – für zufriedene Gäste und einen reibungslosen Ablauf.
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24/7-Support für Ihre Gäste – wir antworten, lösen Probleme und sorgen für einen reibungslosen Aufenthalt.
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Reparaturen & Instandhaltung – wir koordinieren schnell, zuverlässig und setzen auch individuelle Wünsche um.
Rechtliche Beurteilung
Eine umfassende rechtliche Beurteilung stellt sicher, dass Ihre Unterkunft auch alle behördlichen Kriterien erfüllt.
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